Obligat

Obligat. (Musik)

Vom italiänischen Obligato. Man nennt in gewissen mehrstimmigen Tonstüken, die Stimmen obligat, welche mit der Hauptstimme so verbunden sind, daß sie einen Theil des Gesanges, oder der Melodie führen, und nicht blos, wie die zur Ausfüllung dienenden Mittelstimmen, die nothwendigen zur vollen Harmonie gehörigen Töne spiehlen. Die Mittelstimmen welche blos der Harmonie halber da sind, können weggelassen werden, ohne daß das Stük dadurch verstümmelt, oder verdorben werde; sie können einigermaaßen durch den Generalbaß ersezt werden. Aber wenn man eine obligate Stimme wegließe, würde man das Stük eben so verstümmeln, als wenn man hier und da einige Takte aus der Hauptstimme übergienge.

Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 2. Leipzig 1774.
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