[914] Offener Biß, eine Zahnstellung, bei der sich beim Versuch zu beißen die Schneidezähne des Ober- und Unterkiefers oder auch die Backenzähne beider Kiefer nicht berühren. Diese Mißbildung, die auf ungleicher Größe der Kiefer und hiermit der Zahnbögen beruht, wird geheilt durch Anwendung von Maschinen, die den zu kleinen oder zu großen Kieferbogen entsprechend regulieren. Sind außerdem die Zähne des Oberkiefers nicht hinreichend weit hervorgebrochen, so kann man sie mittels einer besondern Vorrichtung durch Zug weiter hervorzutreten veranlassen. Der total offene Biß, bei dem auch die Backenzähne sich nicht berühren, entsteht durch Hervortreten der Gelenkköpfe des Unterkiefers aus ihrer Gelenkgrube und Fixierung derselben in dieser Lage durch Form- und Lageveränderung des Zwischengelenkknorpels; er kann geheilt werden durch einen Apparat, der eine Dehnung der Gelenkbänder nach abwärts und vorn bewirkt.
Adelung-1793: Biß, der · Biß · Bis
Brockhaus-1911: Offener Arrest · Ne bis in idem · Frei bis zur Adria · Bis · Bis dat, qui cito dat
DamenConvLex-1834: Rom (Geschichte von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten)
Heiligenlexikon-1858: Anhang der Bände 1 bis 5
Herder-1854: Non bis in idem · Bis dat qui cito dat · Bis
Meyers-1905: Offener Arrest · Offener Kredit · Offener Riementrieb · Ne bis in idem · Biß · Bis · Frei bis zur Adria! · Bis dat, qui cito dat
Pierer-1857: Offener Wechsel · Offener Brief · Offener Harnisch · Offener Wind · Bei offener Lade · Offener Abend · Bis · Bis [1] · Bis dat, qui cito dat · Non bis idem · Bis [2]