[17] Okonomiekommissār, Staatsbeamter, der mit der Bearbeitung landwirtschaftlicher Angelegenheiten betraut ist. In Preußen fungieren die Ökonomiekommissare namentlich als Spezialkommissare der Generalkommissionen (Auseinandersetzungsbehörden) zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, Ablösungen, Separationen u. dgl. Ältere Ökonomiekommissare erhalten den Titel Ökonomierat, einige auch den Titel Landesökonomierat.