Separation

[348] Separation (lat.), Fremdwort für Absonderung und für Trennung; namentlich war früher der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung »separierte Ehegatten« für geschiedene Eheleute gebräuchlich (s. Eherecht). – Im Konkurs bezeichnete man früher als S. die gesonderte Befriedigung gewisser Personen (Separatisten); man unterschied zwischen Separatisten ex jure dominii (Vindikanten), Separatisten ex jure crediti. Die deutsche Konkursordnung hat für das erstere Verfahren die Bezeichnung »Aussonderung« (s. d.), für das letztere den Ausdruck »Absonderung« (s. Abgesonderte Befriedigung) eingeführt. Separationsrecht nennt man auch die Befugnis der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer, die Absonderung des Nachlasses von dem eignen Vermögen des Erben, zum Zweck ihrer abgesonderten Befriedigung aus den Nachlaßgegenständen, zu verlangen. Über S. in landwirtschaftlicher Beziehung s. Gemeinheitsteilung. Separationsinteressenten, Umlegungsgenossen, d. h. die an einer Gemeinheitsteilung (Umlegung) Beteiligten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 348.
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