[18] Oktroi (auch Oktroy, spr. -ŭa, v. lat. auctoritas), Bewilligung, Genehmigung, in Frankreich früher zur Bezeichnung von an Handelsgesellschaften verliehenen Privilegien (daher oktroyierte Handelskompanien, Gesellschaften, denen das Recht des Alleinhandels zugestanden worden war), dann der vom König den Städten erteilten Befugnisse, insbes. der Befugnis, von in den Ortsbezirk eingebrachten Waren eine Abgabe (denier d'octroi, auch kurz octroi genannt) zu erheben. In diesem Sinne von kommunaler Eingangsabgabe hat sich der Ausdruck O. in Frankreich und Deutschland eingebürgert. Vgl. Gemeindehaushalt, S. 531.