[83] Oppenhoff, Friedrich Christian, Kriminalist, geb. 28. Dez. 1811 in Recklinghausen, gest. 14. Dez. 1875 in Berlin, war seit 1853 Oberstaatsanwalt am Obertribunal in Berlin, vorher Staatsprokurator in Aachen, seit 1865 Mitglied der Justizprüfungskommission. Seine Hauptwerke sind der Kommentar zum preußischen Strafgesetzbuch (Berl. 1856, 6. Aufl. 1869) und der Kommentar zum deutschen Strafgesetzbuch (das. 1871, 13. Aufl. 1896, besorgt von seinem Bruder Theodor O., der sich auch durch das Werk »Die preußischen Gesetze über die Ressortverhältnisse zwischen den Gerichten und Verwaltungsbehörden«, das. 1863, 2. Aufl. 1904, bekannt gemacht hat). Vorübergehend war er 1870 Mitglied des deutschen Reichstags.