Pack [2]

[293] Pack, Otto von, Rat des Herzogs Georg von Sachsen, wegen verschiedener zweideutigen Handlungen behufs Geldgewinnung entlassen, machte dem Landgrafen Philipp von Hessen Anzeige von einem (erfundenen)[293] geheimen Bündnis, das König Ferdinand, Herzog Georg und andre katholische Stände 12. Mai 1527 in Breslau zur Vernichtung des Protestantismus und der ihm anhangenden Fürsten, namentlich des kursächsischen und hessischen, geschlossen hätten. Dem Landgrafen zeigte P. in Dresden 18. Febr. 1528 eine angebliche Kopie des Vertrags. Ohne die Echtheit dieser Urkunde zu prüfen, rüsteten Philipp und der Kurfürst, gingen aber, auf Luthers Rat, die von P. beschuldigten Fürsten erst um Aufklärung über die Packsche Anklage an. Diese stellten das Bündnis in Abrede und verlangten gerichtliche Untersuchung gegen den falschen Angeber. P. wurde von Philipp genannt und in Kassel einem Verhör (aber ohne Folter) unterworfen, wobei sich einige seiner Angaben als falsch erwiesen; er blieb aber dabei, daß er die Originalurkunde mit den Siegeln der Fürsten in Händen gehabt habe, infolgedessen Philipp bei seinem Verdacht beharrte. P. floh in die Niederlande, wurde aber hier nach mehrjährigem Abenteurerleben auf Herzog Georgs Betrieb verhaftet und 1537 hingerichtet. Die Packschen Händel riefen auf beiden Seiten lange nachwirkende Gereiztheit und Verbitterung hervor. Vgl. Ehses, Geschichte der Packschen Händel (Freiburg 1881); gegen diese ultramontane Schrift: H. Schwarz, Landgraf Philipp und die Packschen Händel (Leipz. 1883), dazu Ehses, Landgraf Philipp von Hessen und Otto von P., eine Entgegnung (Freiburg 1886).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 293-294.
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