[324] Palatīnus (lat.), im byzantin. Reiche jeder, der als Hof- oder Staatsbeamter zum kaiserlichen Hoflager (palatium) gehörte, insbes. Titel der hohen Finanzbeamten. Im Mittelalter wurden die Großen des Reiches, die sich am königlichen Hof aufhielten, Palatini oder Paladini genannt (vgl. Paladin), und der einflußreichste von ihnen war der Comes palatinus oder Pfalzgraf (s. d.). Im ehemaligen Königreich Polen führte jeder Statthalter einer Provinz diesen Titel. In Ungarn dagegen hieß seit Matthias Corvinus P. der vornehmste unter den Magnaten, der Stellvertreter des Königs und Vermittler zwischen ihm und dem Volke war. Zuletzt fungierte als solcher der Erzherzog Stephan, der 1847 zum P. (Erzherzog-P.) ernannt worden war.
Brockhaus-1809: Comes Palatinus
Heiligenlexikon-1858: Palatinus, S. (7) · Palatinus, S. (6) · Palatinus, S. (8) · Sycus u. Palatinus, S.S. · Palatinus, S.S. (3) · Palatinus, S. (5) · Leo Palatinus (62) · Cajus Palatinus, SS. (9) · Palatinus, S. (1) · Palatinus, S. (4) · Palatinus, S. (2)
Herder-1854: Palatinus Mons · Palatinus