Papālsystem

[385] Papālsystem (Kurialsystem), im kath. Kirchenwesen die Theorie von der absolut monarchischen Machtvollkommenheit des Papstes, also der vollen, ungeteilten und uneingeschränkten souveränen Regierungsgewalt (plenitudo pontificalis potestatis), gemäß der es keine Berufung, auch nicht an ein allgemeines Konzil, gibt, im Gegensatze zum aristokratischen Episkopalsystem (s. d.), das die Gesamtheit der Bischöfe mit der höchsten Kirchengewalt ausstattet. Auf den Reformkonzilen des 15. Jahrh. war das Episkopalsystem zur Anerkennung und, indem man damals verschiedene Päpste absetzte, zur praktischen Anwendung gekommen. Das Konzil von Trient (1545–63) war dem P. günstig, gab aber[385] keine direkte Entscheidung der Frage; seitdem war das P. tatsächlich das herrschende, bis es auf dem vatikanischen Konzil durch die Bulle vom 18. Juli 1870 (Constitutio »Pastor aeternus«) auch rechtlich sanktioniert und zugleich in der damals zum Dogma erhobenen päpstlichen Unfehlbarkeit seine endgültige Ausgestaltung erfahren hat (s. Kirchenpolitik).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 385-386.
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