[47] Kirchengewalt (Kirchenregiment, Potestas ecclesiastica, Jus in sacra), die Gewalt, vermöge deren eine kirchliche Genossenschaft als solche geleitet wird. Wem sie zukomme, entscheidet die Kirchenverfassung (s. d.). In der katholischen Kirche kommt alle K. dem Papst zu, der sie indes jedem von ihm angestellten B. schof für den Bezirk seiner Diözese auf Lebenszeit überträgt, mit der Befugnis, sie als eigne (propria) zu verwalten. In der protestantischen Kirche hat die geschichtliche Entwickelung die oberste K. in die Hände der Landesherren (Summepiskopat) gebracht; sie wird hier in verschiedenartiger Organisation namens des Landesherrn von den Kirchenregimentsbehörden (Konsistorien etc.) ausgeübt (s. auch Kirchenpolitik).