Pegelrecht

[537] Pegelrecht, das, umfaßt die gesetzlichen Bestimmungen über die Höhe, bis zu der das Wasser bei einer Mühle getrieben werden darf, damit der nächsten Mühle oberwärts kein Stauwasser verursacht werde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 537.
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