[623] Personalisten, im frühern Deutschen Reich diejenigen[623] Herren, die, ohne daß sie eine reichsunmittelbare Herrschaft oder ein Thronlehen besaßen, zu Ausübung von Sitz und Stimmrecht auf dem Reichstag zugelassen waren. Über eine andre Bedeutung des Wortes s. Reichsritterschaft.