[96] Police (franz., spr. -īße, ital. Polizza, Versicherungsschein), die Urkunde, die der Versicherer (die Versicherungsanstalt) dem Versicherungsnehmer über die genommene Versicherung ausstellt. Sie muß alle Bedin gun gen ent hai ten, unter denen die Versicherungssumme ausgezahlt wird, insbes.: den Namen des Versicherten, den Gegenstand der Versicherung nach denjenigen Kennzeichen, die ihn von andern hinlänglich unterscheiden, die Versicherungssumme, die bedungene Prämie, die Art und die Dauer der übernommenen Gefahr nach Anfang und Ende, die Unterschrift des Versicherers und das Datum des Beginnes der Versicherung. Vgl. Versicherung.
Meyers-1905: Offene Police