[163] Portal (lat.), in der Architektur der vor- oder zurückspringende, architektonisch mehr oder minder ausgebildete Eingang eines Bauwerkes. Diese Ausbildung erstreckt sich entweder nur auf die Einfassung der Türöffnung und besteht in einer Anzahl verschiedener, zur letztern paralleler Glieder, oder sie bezieht sich auf die der Türöffnung zunächst liegenden Wandflächen und besteht in einer von der Form jener abweichenden Einrahmung. Die reichsten Portale zeigen eine Kombination beider Motive. Die Portale sind einteilig, wenn sie nur eine Türöffnung, zwei- oder dreiteilig, wenn sie innerhalb derselben Einrahmung deren zwei oder[163] drei enthalten. Ausgezeichnet sind außer den Tempelportalen des Altertums, insbes. der ägyptischen und römischen Tempel, die Portale der romanischen, gotischen und Renaissancekirchen und die der neuern Zeit. Während das Hauptportal der ägyptischen Tempel eine schmale, hohe Öffnung umrahmt, ein mit Hieroglyphen bedecktes Gestell und eine mit Hohlkehle versehene Verdachung besitzt, umschließen die Portale römischer Tempel und Paläste meist einen breiten, mit einem Rundbogen bedeckten, mit einer Säulenstellung eingefaßten, bisweilen mit einem besondern Giebel abgedeckten Eingang. Bei den romanischen und gotischen Portalen wird die Laibung der mit Rund- oder Spitzbogen abgeschlossenen Türöffnung durch Säulchen oder reiche Profilierungen geschmückt, während die Portale der Kirchen und Paläste aus der Renaissancezeit meist eine mehr oder minder reiche Ausbildung kombinierter römischer Portale zeigen. S. Tafel »Architektur I«, Fig. 4, 8, 11 u. 21 (ägyptisch), Tafel II, Fig. 8, Tafel III, Fig. 11 (griechisch), Tafel VII, Fig. 2, 4 u. 6 (maurisch), Tafel IX, Fig. 24 u. 6 (gotisch), Tafel X, Fig. 1 u. 2 (Renaissance), Tafel XI, Fig. 1 u. 36 (Renaissance), Tafel XII, Fig. 16. In der Gartenkunst bezeichnet P. einen über einen Weg gespannten, aus Lattenwerk hergestellten, mit Rankengewächsen umzogenen Bogen.