[166] Portefeuille (franz., spr. port'föfllj), Brieftasche, Briefmappe; auch soviel wie Ministerposten, weil die Minister mit einer Mappe (Portefeuille) vor dem Staatsoberhaupt sowie in den Kammern zu erscheinen pflegen. Man gebraucht daher die Wendungen: »ein P. anbieten, annehmen, abgeben, niederlegen« und spricht von dem P. des Innern, des Auswärtigen etc. und von einem Minister »ohne P.«, wenn derselbe kein Fach- oder Ressortminister, aber gleichwohl Mitglied des Ministerrats ist. Im kaufmännischen Verkehr, namentlich im Bankwesen, ist P. das Behältnis zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Wechseln etc., und P. bezeichnet daher den Vorrat an solchen bei einem Bankinstitut u. dgl.