[208] Possessōrische Klagen nennt man im Gegensatz zu den petitorischen (s. Petitorienklagen) diejenigen Klagen, die lediglich den Schutz des Besitzes bezwecken.
Adelung-1793: Klagen
Herder-1854: Häufung von Klagen, Beweisen
Meyers-1905: Klagen · Doppelseitige Klagen
Pierer-1857: Häufung der Klagen · Klagen · Dingliche Klagen · Adilitische Klagen · Concurrenz der Klagen