Postverzollung

[227] Postverzollung, zollamtliche Schlußabfertigung der nach dem inländischen Zollort geleiteten Postsendungen auf Verlangen des Empfängers durch Vermittelung eines Postbeamten. In Belgien werden mit Ausnahme der bureau restant adressierten Sendungen alle Zollstücke durch die Post verzollt. In Österreich haben die Empfänger für die Verzollung zu sorgen, soweit eine Bestellung postseitig nicht stattfindet, andernfalls besorgen Postbeamte die Verzollung. In der Schweiz nehmen die Grenz-Eingangspostanstalten die Verzollung ohne Zuziehung von Zollbeamten selbständig vor. Durch die Erfüllung der Zollformalitäten erleiden die Pakete erhebliche Verzögerung. Versuche, in dieser Richtung Erleichterungen zu schaffen, sind auf dem Congrès international de la Réglementation douanière Paris 1900 ohne Erfolg gemacht worden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 227.
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