[265] Präsenzgelder, gewisse Bezüge der bei einem Gottesdienst wirklich mitwirkenden Geistlichen. Um das Fernebleiben der Abgeordneten von den Sitzungen der Landtage möglichst hintanzuhalten, wird vielfach die Einführung von P. in dem Sinn empfohlen, daß die Diäten nur für die Tage ausbezahlt werden, an denen der betreffende Abgeordnete an den Sitzungen teilgenommen hat. S. auch Reichstag.