[270] Präzedénz (lat.), Vortritt, Vorrang, frühere Entscheidung; daher Präzedenzstreit, Streit um den Vorzug vor einem andern. Präzedenzien oder Präzedenzfälle, vorausgegangene Fälle, besonders Urteile und Entscheidungen (Präjudizien, Praecedentia judicia), die in gleich gelagerten Fällen berücksichtigt werden, s. Präjudiz.