Praktikant

[259] Praktikant (griech.), einer, der praktiziert; besonders jemand, der bei einer Behörde tätig ist, um den Geschäftsgang kennen zu lernen und sich für die Praxis vorzubereiten, insbes. von den zur Belehrung und zur Beihilfe im Vorbereitungsdienst arbeitenden Juristen und Postbeamten (s. d.) gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 259.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: