[277] Prellstein (Abweisstein), schräg vor Wände, Torsäulen, Trottoirs, Brüstungen u. dgl. gesetzter, bearbeiteter Block aus hartem Stein zur Vermeidung einer Beschädigung jener Bauteile durch die Räder von Fuhrwerken. Die Prellsteine müssen niedriger als die Radnaben und vorn geneigt sein, um die zu nahe heranfahrenden Räder nicht zu hemmen, sondern nur abgleiten zu lassen; im Straßenbau unbearbeiteter oder zugerichteter Stein, der alle 25 m wenig innerhalb des Straßenrandes, ohne Verbindung mit seinen Nachbarn, eingegraben wird, so daß er 0,41 m über die Straßenoberfläche hervorragt, dient zum Schutze der Menschen, Tiere und Fahrzeuge gegen Absturz von Dämmen und Anschnitten.