[514] Brüstung (Brustlehne), Bauteil, der sich zur Deckung oder Verhütung des Abstürzens vom Fußboden bis zu etwa halber Menschenhöhe erhebt. In den Wänden geschlossener Räume befindet sich in der Regel unter jedem Fenster eine B., die Fensterbrüstung. Wird die B. stark durchbrochen, so wird sie zum Geländer.