[385] Proprätor (lat.), im alten Rom der gewesene Prätor, der seit der Zeit des Sulla nach Ablauf seines Amtes in Rom eine Provinz verwaltete, gewöhnlich eine solche, in der keine Truppen standen, sonst aber die nämlichen Amtsbefugnisse hatte wie die Prokonsuln (s. d.) in den andern Provinzen. In der Kaiserzeit hießen alle Statthalter in den senatorischen Provinzen Prokonsuln, auch die gewesenen Prätoren, dafür die Statthalter in den kaiserlichen Legati Caesaris pro praetore.