[630] Proprätor, römische Magistratsperson, welche nach einjähriger Verwaltung der Prätur in Rom als Statthalter in eine prätorische Provinz ging; sie hatten dort, wie die Proconsuln, die Justiz u. die Verwaltung zu führen, 6 Lictoren u. eine Cohorte zur Bedeckung. In der Kaiserzeit hießen auch schlechthin P-es die Verwalter der kaiserlichen Provinzen.