[375] Prokonsul (lat., »statt des Konsuls«), bei den alten Römern Statthalter in den Provinzen. In den ältern Zeiten lag die Verwaltung der eroberten Länder den Prätoren ob, seit Sulla aber wurden, wie die Prätoren als Proprätoren, so auch die Konsuln als Prokonsuln nach Ablauf ihres Amtsjahres Statthalter, namentlich in den Provinzen, in denen Krieg zu führen war. Sie hatten den Oberbefehl über die Truppen und die gesamte Kriegführung sowie die Gerichtsbarkeit über die Provinzialen; außerdem lagen ihnen noch die Aussicht über die Gemeinden, Straßen und öffentlichen Bauten, die Sorge für Ordnung und Überwachung des Steuerwesens ob. Die oft sehr hohen Kosten für ihren Unterhalt mußten die Einwohner tragen. Die Dauer der Statthalterschaft war meist auf ein Jahr beschränkt. In der Kaiserzeit behielten sich diejenigen Provinzen, in denen Heere standen, die Kaiser vor und ließen sie durch ihre Legaten (s. d.) verwalten; in die dem Senat verbleibenden wurden nach wie vor gewesene Konsuln und Prätoren geschickt, die aber alle den Titel P. führten; eigentliche konsularische Provinzen, d. h. solche, die nur von gewesenen Konsuln verwaltet wurden, waren jetzt nur Asien und Afrika. Seit Konstantin d. Gr. gab es nur noch drei Prokonsuln, nämlich von Asien, Afrika und Achaia, die vom Kaiser ernannt wurden, aber nur die Rechtspflege und die Verwaltung in ihrer Hand hatten. Vgl. E. Marx, Essai sur les pouvoirs du gouverneur de province sous la République romaine et jusqu'à Dioclétien (Par. 1880).