[396] Protonotār (griech.-lat.), erster Sekretär eines höhern Gerichts; in Konstantinopel der oberste Geistliche nebst dem Patriarchen. Die apostolischen Protonotarien bilden im Kirchenstaat ein Kollegium (Protonotariat) von sieben vornehmen Geistlichen, das alle die Kirche betreffenden Akte, die Prozeduren bei Kanonisationen, Testamente der Kardinäle etc. zu besorgen und dem Papst auch außerhalb Roms zu folgen hat. Auch Ehrentitel, den der Papst hervorragenden Geistlichen erteilt.