[648] Protonotar (Protonotarius, v. gr. u. lat.), 1) erster Secretär eines höhern Gerichts; 2) in Constantinopel der oberste Geistliche nächst dem Patriarchen; 3) so v.w. Primicerius notariorum; 4) die apostolischen Protonotarien bilden am römischen Hofe ein Collegium (Protonotariat) von zwölf Prälaten, welche bei Beatificationen u. Canonisationen u. in den Cardinalscollegien die Verhandlungen protokolliren, über Rechtsangelegenheiten Urkunden ausstellen, in der päpstlichen Kapelle den Bischöfen voranstehen u. viele Vorrechte genießen.