[531] Quōrum (engl.-lat.), gesetzlich bestimmte Anzahl erwählter Mitglieder, z. B. die zur Beschlußfähigkeit des Parlaments erforderliche. Im deutschen Reichstag ist zur Beschlußfassung eine Präsenzziffer von 199 Mitgliedern, nämlich die Hälfte der 397 betragenden Gesamtzahl der Reichstagsmitglieder notwendig (vgl. Reichstag).