[518] Querlähmung (Paraplegie), eine Lähmung beider Beine, gewöhnlich zusammen mit Lähmung der Schließmuskeln des Mastdarms und der Blase, bedingt Unfähigkeit zum Gehen, unfreiwilligen Abgang von Kot und Urin. Seltener sind auch die Arme gelähmt. Die Q. hat ihren Grund in einer Erkrankung (Entzündung, Blutung, Erweichung, Schwund, Geschwülste) des Rückenmarks, wodurch die Nervenleitung zwischen den peripher gelegenen Teilen und dem Gehirn völlig unterbrochen wird. Häufig schreitet die Q. aufwärts fort von den Füßen nach dem Rumpf, den Armen und dem Kopf zu. Von der Q. gilt das von der Lähmung (s. d.) im allgemeinen Gesagte. Nur gibt sie in den meisten Fällen eine schlechte Prognose.