[639] Rautenkranz, in seiner heutigen Gestalt ein Schrägbalken, der oben mit Rautenblättern besetzt ist, ein Wappenbild, das im sächsischen Wappen (s. Abbildung) vorkommt.
Der R. hat die Eigentümlichkeit, daß er nur als Nebenfigur und nur in Verbindung mit Heroldsfiguren auftritt, am häufigsten in Sachsen und Thüringen. Nach dem Reitersiegel des Herzogs Erich I. von Sachsen-Lauenburg (1308) ist er ein schräg gelegter, einseitig belaubter Zweig (Rute), der als ein Beizeichen über den Schild und als Kranz über das Helmkleinod, einen Hut, gelegt ist.