Rautenkranz [1]

[858] Rautenkranz (Herald.), ein grüner, schrägrechts gelegter, etwas gebogener Schrägbalken, welcher an der obern Seite mit Kronenblättern geziert ist u. sich namentlich im sächsischen u. anhaltischen Wappen findet. Daß Kaiser Friedrich I. dem Herzog Bernhard von Sachsen 1181 seinen auf dem Haupte getragenen R. an das Schild gehängt habe u. dieser so in das sächsische Wappen gekommen sei, ist eine blose Sage; im Gegentheil waren fünf schwarze Balken im goldnen Felde mit dem schräg darüber gelegten R. das Ballenstädtsche Wappen, u. als bei der Auflösung des Herzogthums Sachsen, nach der Ächtung Heinrichs des Löwen, 1181 Graf Bernhard von Askanien mit dem Land um Wittenberg u. Lauenburg den Namen u. die Würde des Herzogthums Sachsen erhielt, so kam durch ihn der R. in das sächsische Wappen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 858.
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