Reïs [1]

[764] Reïs (spr. re-īß, arab. »Häuptling«), in der Türkei Titel des Vorstehers oder Präsidenten eines Amtes oder einer Verwaltung, z. B. R.-i-Beledije, Vorsteher der Stadtverwaltung, Bürgermeister; R.-i-Mechkeme[764] (Mechkeme Re'îssi), Gerichtspräsident; R.-i-Schûrâ-i-Dewlet (Schura-i-Dewlet Re'îssi), Präsident des Staatsrats. Auch der Kapitän eines Handelsschiffes führt den Titel R. R.-Efendi, »Herr Präsident«, hieß früher im osmanischen Reiche der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, mit dem die Gesandten in Konstantinopel zu verhandeln hatten, und zu dessen Ressort auch die Angelegenheiten der Raja, d. h. der christlichen Untertanen der Pforte, gehörten. Unter Sultan Mahmud II. wurde dieser Titel abgeschafft und dafür der Titel Châridschije-Nâfiri (Minister des Auswärtigen) eingeführt (s. Pforte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 764-765.
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