Regent [2]

[707] Regent (engl., spr. rīdschent), in England Bezeichnung für gewisse Mitglieder einer Universität, denen bestimmte Pflichten obliegen. So führen diesen Titel in Cambridge alle Masters of arts, die ihren Grad weniger als 4 Jahre haben, und alle Doktoren, deren Doktortitel weniger als 2 Jahre alt ist; in Oxford sind diese Perioden kürzer. Die Regents bilden in Cambridge die Congregation, welche die Grade verleiht, und mit den Non-Regents die Convocation, den leiten den Körper der Universität. Im Staate New York heißt R. ein Mitglied der »University« genannten Kommission für den öffentlichen Unterricht. Auch das Direktorium der Smithsonian Institution in Washington wird R. genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 707.
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