[714] Reglement (franz., spr. -māng), Dienstvorschrift, Geschäftsordnung, besonders im Heerwesen die Vorschriften für die Ausbildung und die dienstlichen Verrichtungen der Truppen. Dem Inhalt nach bezeichnet man die Reglements als Dienst-, Exerzier-, Straf-, Verpflegungs (-Ordnung) -Reglement etc. Reglementieren, reglementmäßig ordnen, einrichten. Im deutschen Heere wird R. jetzt meist durch Vorschrift oder Ordnung ersetzt, ist aber in Exerzierreglement etc. beibehalten. Über Dienstreglement s. d.