[716] Regulargeistliche (Regularkleriker, Regularklerus, Clerici regulares), allgemein soviel wie [716] Ordensgeistliche (s. d.). Im engern Sinn die Mitglieder mehrerer Orden mit feierlichen Gelübden, die unter dieser Bezeichnung seit dem 16. Jahrh. zur Durchführung einer Reform innerhalb der Kirche gegründet wurden; Weiteres s. Artikel »Kleriker« und die dort genannten einzelnen Orden (Theatiner, Barnabiten etc.).