[719] Regulierte Chorherren, seit dem 12. Jahrh. die Mitglieder der Kanonikatstifte, die nach der Augustinerregel (s. d.) unter einem Propste zusammenlebten. Zu ihren bedeutendsten Kongregationen gehören die Antoniter (s. Antoniusorden), die Kreuzherren (s. d.) und die Lateranensischen Chorherren (s. d.).