Regulierte

[506] Regulierte (lat. Regulāres) oder Religiosen (Religiōsi), in der kath. Kirche alle Kleriker und Laien, die sich als Mitglieder von Orden oder Kongregationen etc. durch Gelübde zum Leben nach einer bestimmten religiösen Regel verpflichtet haben, im Gegensatz zu den Saeculāres, den Weltgeistlichen und übrigen Laien. Daher R. Chorherren im Gegensatz zu weltlichen Chorherren.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 506.
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