Reichsfiskāl

[735] Reichsfiskāl (Reichsankläger), Beamter, der über die Gerechtsame des ehemaligen Deutschen Reiches und seines Oberhauptes wachte. Ein solcher fungierte sowohl beim Reichshofrat als beim Reichskammergericht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 735.
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