[778] Rekognitionsgebühr (Rekognitionsgelder) heißen hier und da die alljährlich von Gewerbtreibenden und Verkäufern gezahlten Steuerabfindungen; auch allgemein jährliche Geldleistungen, durch die fremde Rechte anerkannt werden sollen, z. B. bei Benutzung öffentlichen Eigentums. Vgl. auch Rekognitionszinsen.