[791] Rembours (spr. rangbūr, für franz. remboursement, ital. rimborso), Wiedererstattung, Deckung irgend einer Auslage, insbes. für einen gezogenen und nicht akzeptierten oder protestierten Wechsel, dann die Deckung, durch die sich der Trassat bezahlt machen darf, indem er auf einen Dritten einen Wechsel zu ziehen beauftragt wird, auch Einziehung einer Geldsumme durch Nachnahme. Remboursgeschäft ist dasjenige, bei dem man sich für in Verkaufskommission gegebene Waren durch Ziehung eines Wechsels auf Kommissionäre oder Zwischenspediteur teilweise Deckung verschafft. Remboursieren heißt Ersatz geben, sich für eine gemachte Auslage erholen, sich durch Tratten wieder bezahlt machen.