Remittieren

[794] Remittieren (lat.), zurücksenden; Geld oder Wechsel zur Gutschrift übersenden; Remittent, im Wechselverkehr die Person oder Firma, an die oder an deren Order gezahlt werden soll (der Wechselnehmer), da dieser in der Regel einem andern eine Zahlung beschaffen, ihm den Wechsel remittieren will (vgl. auch Artikel »Rimesse« und die Wechselordnung, Art. 4, Nr. 3). Im Buchhandel heißt r. nicht verkaufte Bücher (Remittenden, scherzweise »Krebse«) an den Verleger zurücksenden; die Remissionsberechtigung ist durch die »Verkehrsordnung« von 1891 des Börsenvereins der deutschen Buchhändler geregelt (vgl. Buchhandel, S. 542). In der Medizin: unvollständig nachlassen (beim Fieber).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 794.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika