[826] Retardāt (lat.), Rückstand, im allgemeinen verspätete Geldabgabe und Verzögerung sonstiger Leistungen, wie z. B. im Bergwesen der Zubuße seitens der Kuxinhaber, die für den »ins R. Gesetzten« früher den Verlust des Kuxes zur Folge hatte. Vgl. Bergrecht, S. 682.[826]