[63] Retardat (v. lat.), 1) Rückstand; 2) verspätete, noch zu zahlende Geldabgabe, Zinsen u. dgl.; 3) verzögerte Arbeit irgend einer Art; 4) eine bergrechtliche Handlung, durch welche solche Gewerken, die mehre Quartale die Zubußen nicht bezahlt haben, von der Gewerkschaft ausgeschlossen werden. Ehe dies geschehen kann, müssen aber solche Gewerken in das R. gesetzt werden, d.h. es muß öffentlich angeschlagen werden, daß, wenn sie bis zu dem nächsten Quartale nicht bezahlen, der Ausschluß erfolgen soll. Die dadurch herrenlos gewordenen Kuxe (Retardatkuxe [Retardirte Kuxe, Retardattheile]) fallen der ganzen übrigen Gewerkschaft zu.