Rheingrafen

[866] Rheingrafen heißen die Glieder des Geschlechts, das bestimmt seit Anfang des 11. Jahrh. erblich die Grafenrechte im Rheingau (s. d.) ausübte; der Name Embricho ist für dieses Geschlecht charakteristisch. Embricho III. (gest. 1157) hatte zwei Söhne und eine Tochter Lucard, die sich mit Siegfried vom Stein (bei Kreuznach) vermählte, und deren Sohn Wolfram V. beerbte 1194 seine Oheime, so daß er die Herrschaft im Rheingau mit der über das von seinem Vater ererbte linksrheinische Gebiet vereinigte, dessen Mittelpunkt, die Burg Stein, nunmehr »Rheingrafenstein« hieß. Sein Nachkomme Siegfried II. mußte um 1280 zugunsten von Kurmainz auf seine Grafenrechte im Rheingau verzichten, und daher haftet von dieser Zeit an der Name »Rheingrafschaft« an dem linksrheinischen Gebiet bei Kreuznach. Ein Sprosse des Geschlechts heiratete die Erbtochter der Wildgrafen; dadurch wurde der Besitz und Name beider Häuser 1409 vereinigt. Fortan gibt es nur »Wild- und Rheingrafen« (s. d.), die sich allerdings oft, namentlich später, auch nur kurz »Rheingrafen« nennen; ihr Geschlecht blüht gegenwärtig noch in den drei dem Hause Obersalm angehörigen fürstlichen Linien Salm (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 866.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika