Rote Kreuzmedaille

[174] Rote Kreuzmedaille, von Kaiser Wilhelm II. als König von Preußen 1. Okt. 1898 gestiftetes Ehrenzeichen, das ohne Rücksicht auf die Lebensstellung an Männer, Frauen und Jungfrauen verliehen wird, die sich in hervorragender Weise um die Sache des Roten Kreuzes verdient gemacht haben. Die R. K. besteht aus drei Klassen, in Bronze, Silber und Gold. Die kreisrunden, in Bronze, bez. Silber ausgeführten Medaillen dritter und zweiter Klasse zeigen auf der Vorderseite eine Abbildung des Roten Kreuzes, dessen Balken an ihren vier Enden mit Kronen besetzt sind, während das Kreuz selbst oben von den Buchstaben W und R (Wilhelm Rex), unten von den Buchstaben A und V, den Anfangsbuchstaben des Namens der Kaiserin Auguste Viktoria, als der Protektorin der Vereine vom Roten Kreuz, bewinkelt wird. Die Rückseite, halb von einem Eichenzweig umgeben, zeigt die Inschrift: »Für Verdienste um das Rote Kreuz«. Auf der Medaille zweiter Klasse ist das Kreuz in rotem Email ausgeführt. Das Zeichen erster Klasse besteht in einem in rotem Email mit schmaler Silbereinfassung ausgeführten roten Kreuz, dessen Balken mit goldenen Kronen besetzt sind. Die Medaillen der beiden untern Klassen werden an einem roten, schwarz und weiß geränderten Bande, die erste Klasse in der Art eines Ordenssterns auf der linken Brust getragen. Die Medaillein Bronze wird bei Verleihung der höhern Klassen nicht abgelegt. Die Verleihung einer höhern Klasse schließt die Verleihung der etwa noch nicht besessenen Medaille in Bronze in sich. Zur Stiftungsurkunde ist 12. Nov. 1900 ein Nachtrag erlassen worden, durch welchen den Mitgliedern der freiwilligen Krankenpflege, die diese Auszeichnung aus Anlaß eines Feldzugs erhalten haben, die Berechtigung erteilt wird, auf dem Bande der Medaille eine Spange mit der Bezeichnung des Feldzugs zu tragen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 174.
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