Sachwucher

[406] Sachwucher (Geschäftswucher) ist im Gegensatz zum Geld- oder Kreditwucher der Wucher bei allen Rechtsgeschäften, die nicht als Kreditgeschäfte erscheinen. S. Wucher.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 406.
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