[619] Kreditgeschäft, ein Geschäft, bei dem der Käufer nicht bar bezahlt, sondern Kredit in Anspruch nimmt. Der Handelsverkehr kennt folgende Kreditgeschäfte: 1) den Kreditkauf, d. h. ein Kauf, bei dem der Kaufpreis gestundet wird, 2) den Kontokorrentvertrag (s. Kontokorrentgeschäft), 3) die Akkreditierung (s. Akkreditieren), 4) die Krediteröffnung (s. d.), 5) die öffentliche Anleihe (s. d.), 6) das Emissionsgeschäft (s. Emission), 7) das Lombardgeschäft (s. d.), 8) das Depotgeschäft (s. Depot), 9) das Depositengeschäft (s. Depositen).