Satteltragen

[626] Satteltragen, altdeutsche Strafart bei der Reiterei des deutschen Heeres, im Feld und an Stelle des strengen Arrestes noch heute gebräuchlich, wenn letzterer unaufschiebbar und zu seiner Verbüßung kein geeigneter Raum vorhanden ist. Der Bestrafte muß sich in der dienstfreien Zeit auf Wache aufhalten und täglich zwei Stunden lang an hölzernen Stangen befestigte Sättel (beim Fußvolk Gewehre), höchstens 15 kg schwer, auf einer oder ungleich verteilt auf beiden Schultern, im Stillstehen oder Umhergehen und unter militärischer Aussicht tragen. An den sogen. guten Tagen fällt das S. weg.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 626.
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