[781] Schiffsjungen, junge Leute von 1417 Jahren, welche die Seefahrt praktisch zu erlernen beginnen. Sie treten auf Segelschiffen oder besondern Schulschiffen (vgl. Schulschiffverein) ein. Sie werden nach 23 Jahren Leichtmatrosen (Jungmänner) und dann nach vier Jahren Vollmatrosen, endlich nach Erwerbung theoretischer und praktischer Kenntnisse und Ablegung der Prüfungen Steuerleute und Schiffskapitäne (vgl. Navigationsschulen). Die großen Reedereien stellen für ihren Offizierersatz meist Leute mit der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst (Kadetten), die beim Norddeutschen Lloyd auf Kadettenschulschiffen ausgebildet werden. Über die S. in der Kriegsmarine s. Schiffsjungendivision.