Schiffspapiere

[783] Schiffspapiere (Papiers de bord, Lettres de mer), Urkunden, die an Bord eines Schiffes zum Ausweis für Schiff, Besatzung und Ladung zu führen sind. Sie sind namentlich zum Nachweis der Nationalität und im Seekrieg zur Feststellung der Neutralität notwendig. Wesentlich sind das Schiffszertifikat, der Schiffsbrief (s. Schiffsregister), der Meßbrief (s. Schiffsvermessung) und das Schiffsjournal (s. d.). Die Seemannsordnung schreibt in den § 14 ff. ferner die Mitführung der Musterrolle vor, die von den Seemannsämtern auszustellen ist und Namen und Nationalität des Schiffes, Namen und Wohnort das Schiffers, Namen, Wohnort und dienstliche Stellung jedes Schiffsmannes und die Bestimmungen des Heuervertrages enthalten muß. Außerdem werden aber auch der Gesundheitspaß, wo ein solcher erforderlich ist, die Chartepartie (s. d.), Konnossemente (s. d.) u. dgl. als S. bezeichnet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 783.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: